„Canossa“ längst vorbei?

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Vor knapp fünf Monaten hat der Landtag NRW die Einsetzung einer Verfassungskommission beschlossen. Gegenstand der Verhandlungen soll zunächst nur der dritte Teil der Landesverfassung sein , die sogenannten „staatsorganisationsrechtlichen“ Bestimmungen.

Damit steht offenbar ein Themenfeld, das „Religionsverfassungsrecht“ nicht direkt im Zentrum der Verhandlungen, obwohl eine Art „Öffnungsklausel“ im Einsetzungsbeschluss den Auftrag der Verfassungskommission durchaus auch auf dieses „heiße Eisen“ erweitern kann. Denn es geht hierbei schlicht und ergreifend um das Verhältnis zwischen „Staat und Kirche“ , Religionsgemeinschaften, also um den Geltungsanspruch, die Reichweite und die Zukunft religions- und weltanschauungsbezogener verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diese verursachen seit langem schon, mit gegenwärtig erneuter Intensität verbreitet „Ärger“ , dazu heftige Diskussionen in der Gesellschaft. Im einzelnen geht es dabei oft konkret um die staatliche Hilfestellung bei der Einziehung der Kirchensteuer, den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen, die kirchlicherseits gesteuerte Besetzung sog. Konkordatslehrstühle , im allgemeinen also um die in den Verfassungen des Bundes und der Länder festgeschriebenen Sonderrechte der Kirchen.

Wir wollen uns unserem Selbstverständnis „Crossover“ gemäß engagiert in diese umfassende verfassungsrelevante und doch weit darüber hinausgehende gesellschaftspolitische Diskussion begeben und auf unsere Fragen zum Thema „Staat und Kirche“ versuchen gemeinsam Antworten zu finden, die uns für die Zukunft befähigen können, gemeinsam unsere Sensibilität zu steigern, Strukturen aufzubauen, treibende Kräfte vor Ort zu werden, konkret Umwandlungsprozesse in Kooperation voranzubringen, um Gesetzesänderungen bzw. Gesetzesabschaffungen vor Ort durchzusetzen, anzustreben , universal angelegte Strategien zu entwickeln.

Einige der grundsätzlichen Fragen sollten wir uns stellen:

  • Was bedeutet weltanschauliche Neutralität?
  • Der Staat befindet sich im Umgang mit Religion und Weltanschauungen in einem ständigen Prozess, er muss klären und anwenden, was weltanschauliche Neutralität ist.
  • Wie setzen wir uns mit ausgeprägten Autonomiebedürfnissen politisch, sozial ,kulturell und religionspolitisch auseinander?

Nachdenken über die ethischen Grundlagen politischen Handelns; unsere Gesellschaft herausfordern, neu auszuhandeln, wie mit Religion , Wahrheitsansprüchen etc. umzugehen sein wird, ist. z.B. mit dem hohen moralischen „Pathos“ bei der Durchsetzung von anscheinend ewig gesetzten Lebens- und Handlungsmustern: Ehe+ Familie, Sexualität, die Rolle der Frau , einem rückwärtsgewandten Gesellschaftsverständnis/hinzu mit Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Entwicklungen.

 

Crossover: (Zur Politik zurück, 1997)

… es ist entscheidend, ob sich entlang elternativer Projekte auch Reformkräfte und -bündnisse herausbilden, die zum gesellschaftlichen Träger eine(r)anderen Politik werden können.

„… es geht uns um die Verankerung radikalreformerischer Politik in den Oppositionsparteien und der Gesellschaft insgesamt.“