Organisation der Arbeit in Köln

  1. Inhaltlicher Bezugspunkt der Arbeit soll die „Castroper Erklärung“, die Erklärung „Zum Selbstverständnis unserer Zusammenarbeit“ (beschlossen vom Bündnis Soziale Bewegung NRW am 06. August 2003) und der Aufruf für den 3. April 2004 „Aufstehen für soziale Gerechtigkeit“.
  2. Mitglied im Bündnis können alle Kölner Organisationen werden, die den inhaltlichen Bezugspunkt und die vorgeschlagene Organisationsform akzeptieren. Parteien oder Untergruppen von Parteien (Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften etc.) können nicht Mitglied werden.
  3. Die gemeisame Arbeit und inhaltlichen Positionen der jeweils anderen sollen von gegenseitigem Respekt getragen sein. Öffentliche Herabsetzungen von Mitgliedsorganisationen durch andere Mitgliedsorganisationen des Bündnisses sind nicht akzeptabel.
  4. Angestrebt wird eine verbindliche und kontinuierliche Arbeitsweise. Hierfür ist die namentliche Benennung von ein oder zwei AnsprechpartnerInnen in jeder Mitgliedsorganisation hilfreich / erforderlich, die für die laufende Arbeit des Bündnisses entscheidungsbefugt sind. Von allen Treffen werden Protokolle geschrieben.
  5. Zur Finanzierung der Bündnisarbeit tragen alle Mitgliedsorganisationen im Rahmen ihrer jeweiligen finanziellen Möglichkeiten bei.
  6. Entscheidungen werden grundsätzlich im Konsens getroffen. Jede Mitgliedsorganisation hat eine Stimme.
  7. Es wird eine Koordinierungsgruppe gebildet. Sie hat zunächst die Aufgabe, die Arbeit zu koordinieren und die technisch-organisatorischen Voraussetzungen (Räume, Einladungen, Protokolle etc.) für eine erfolgreiche Arbeit des Bündnisses zu schaffen. Zudem sollen von ihr ggfls. auch Entwürfe für Pressemitteilungen, Flugblätter etc. erarbeitet werden.