Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Abschaffung der Todesstrafe!

Hinrichtungsbefehl aufgehoben
Bundesrichter setzte Exekutionstermin Mumia Abu- Jamals außer Kraft
Wiederaufnahmeverfahren offen

Mumia Abu-Jamal wird am 2. Dezember nicht hingerichtet! Bundesrichter William Yohn am Distriktgericht in Philadelphia hat am Dienstag den Hinrichtungsbefehl, den der Gouverneur von Pennsylvania, Tom Ridge, unterschrieben hatte, wieder aufgehoben.

Damit kam der Richter einem Teil des Antrages nach, den Mumia Abu-Jamal über seine Anwälte gestellt hatte. Allerdings bleibt die entscheidende Frage nach einem neuen Verfahren – nur in ihm könnte der Radiojournalist endlich seine Unschuld beweisen – weiterhin offen. Laut Dan Williams, einem von Abu-Jamals Anwälten, wird der Entscheidungsprozeß – neues Verfahren ja oder nein – sechs bis sieben Monate dauern. Das juristische Prozedere ist verwirrend: Die Hinrichtung gilt für solange aufgehoben, wie der Fall vor dem Bundesdistriktgericht in Pennsylvania anhängig ist. Die ersten mündlichen Anhörungen von Verteidigern und Staatsanwaltschaft würden laut Anwälten im Frühjahr erfolgen. Verweigert Richter Yohn dem Todeszelleninsassen Mumia Abu-Jamal aber Anhörungen, zu denen entlastende Beweismittel vorgebracht werden würden, dann zieht er die Schlinge weiter zu und reicht seine Verantwortung schlichtweg weiter. Denn in diesem Fall würde ein neuer Hinrichtungstermin festgelegt, gegen den Mumias Anwälte vor einem anderen Bundesgericht Berufung einlegen müßten. Mit diesem Vorgehen verbauen Gerichte dem Ex-Black-Panther seit 17 Jahren die juristischen Möglichkeiten zur Rettung seines Lebens. Der heute 45jährige Journalist wurde 1982 wegen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Mumia Abu-Jamal beteuert bis heute seine Unschuld und verlangt die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Die Hoffnungen ruhen nun auf Richter Yohn. Mumia Abu-Jamals Anwälte werden ihm erste Unterlagen bis Anfang Dezember vorlegen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin zwei Monate Zeit zu einer Antwort. „Intensivste Arbeit“ stehe im nächsten halben Jahr bevor, heißt es aus dem Anwaltsteam von Abu-Jamal. Seit Verhängung des Hinrichtungsbefehls am 13. Oktober hatte Mumia Abu-Jamal die Tage und Nächte in der sogenannten Phase 2, einer Isolierungszelle mit Dauerlicht und 24stündiger Kameraüberwachung, verbringen müssen. Vor jedem Verlassen der Zelle führten die Wächter Kontrollen an allen Körperöffnungen durch. In „Phase 2“ sind nur Besuche von Anwälten und engsten Angehörigen zugelassen. Die künftige Unterbringung Abu-Jamals ist demnächst wieder die „normale“ Todeszelle. Sein Hauptanwalt Len Weinglass berichtete, sein Mandant habe sich am Dienstag nachmittag „erfreut und erleichtert“ gezeigt. Denn nach den qualvollen Tagen in „Phase 2“ könne er endlich wieder schlafen.

Max Böhnel, New York

Spenden-Konten für Mumia Abu Jamal:

Es wird künftig möglich sein, für alle Spenden in Sachen „Wiederaufnahmeverfahren“ und „Kampagne“, Spendenbescheinigungen auszustellen. Dazu hat das „Archiv`92 – Archiv für transatlantische Sozial- und Kulturgeschichte“ zwei neue Konten eingerichtet.

Es wird garantiert, daß alle Spenden für „Mumia Abu Jamal“ direkt an seinen Anwalt Len Weinglass weitergeleitet werden.

Konto für das Wiederaufnahmeverfahren:
Sonderkonto „M. Abu-Jamal“/Archiv`92
Bank f. Gemeinwirtschaft Bremen
Kto.Nr. 100 873 8701
BLZ 290 101 11

Alle hier eingehenden Spenden dienen ausschließlich der Absicherung der Verteidigung mit dem Ziel, das Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen. Len Weinglass hat erst kürzlich noch einmal darauf hingewiesen, daß die jahrelange Arbeit des Verteidigungsteams ausschließlich durch die Spenden ermöglicht wird. Die Gesamtsumme allein aus der BRD hat mittlerweile die 100.000 DM-Grenze überschritten.